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Neue Kunstgalerie Allgaeu
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Allgemeine Geschäftsbedinungen


Neue Kunstgalerie Allgaeu

Aktuellen Geschäftbedinungen der Neuen Kunstgalerie (Allgäu).


Neue Kunstgalerie Allgaeu

Aktueller Stand vom  08.01.2011


1. Geltungsbereich



Die Neuen Kunstgalerie Allgäu (nachfolgend NKA genannt) erbringt ausschließlich Dienste, die diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen. Sie gelten für alle aktivtäten der Kunstgalerie NKA. Von diesen AGB‘s abweichenden Vereinbarungen gelten nur in schriftlicher Form und müssen von beiden Vertragspartner unterzeichnet werden.
NKA. behält sich das Recht vor, die ABG‘s bei Bedarf zu ändern. Die Kunden erhalten danach die neuen AGB‘s in schriftlicher Form oder im Internet auf der Webseite der NKA, Bereich Login. Wird kein Einspruch in einer Frist von 2 Wochen nach Versand eingelegt, so gelten die neuen Geschäftsbedingungen als angenommen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.



2. Leistungen und Honorar



Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch der NKA für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die NKA ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der NKA, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Hier gilt die aktuelle Preisliste der NKA. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der NKA. Alle der NKA erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der NKA sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der NKA schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen zwei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der NKA, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der NKA eine angemessene Vergütung.



3. Vertragsabschluß



Die Angebote der NKA sind freibleibend. Der Kunde ist an seiner Zusage zwei Wochen ab diesem Zugang bei der NKA gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der NKA als angenommen, sofern die NKA nicht – etwa durch Aufnahme der Tätigkeit – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.



4. Präsentationen



Für die Teilnahme an Präsentationen steht der NKA ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der NKA für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die NKA nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der NKA, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der NKA, der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen, die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der NKA zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der NKA gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die NKA berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der NKA nicht zulässig.



5. Eigentumsrecht und Urheberschutz



Alle Leistungen der NKA einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der NKA und können von der NKA jederzeit – insbesondere bei Beendigung des NKA-Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der NKA darf der Kunde die Leistungen der NKA nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des NKA-Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der NKA durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der NKA und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der NKA, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der NKA erforderlich.
Hinweis für die Künstler:
Alle Eigentumsrechte an den Kunstwerken, selbst eingestellte Fotos und Texten bleiben uneingeschränkt bei den Künstlern.
Diese AGB beziehen sich ausschließlich auf die Darstellung der Texte und Bilder in unserem Portal, um einen Missbrauch durch Dritte oder ein anderes Internetportal vorzubeugen.



6. Kennzeichnung



Die NKA ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die NKA und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde.



7. Genehmigung



Alle Leistungen der NKA (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrücke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der NKA-Leistungen überprüfen lassen. Die NKA veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden, die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.



8. Termine



Die NKA bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die NKA. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der NKA. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der NKA – entbinden die NKA jedenfallsvon der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.



9. Zahlung



Die Rechnungen der NKA sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der NKA. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.



10. Gewährleistung und Schadenersatz



Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die NKA schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die NKA zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der NKA beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die NKA keinerlei Haftung.



11. Haftung



Die NKA wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der NKA vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der NKA vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der NKA vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung der NKA für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die NKA ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die NKA nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die NKA selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die NKA schad- und klaglos. Der Kunde hat der NKA somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der NKA aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Die NKA gibt keine Garantie auf Erfolg der Werbemaßnahme.



12. Anzuwendendes Recht



Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der NKA ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden.



13. Erfüllungsort und Gerichtsstand



Erfüllungsort ist der Sitz der NKA. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der NKA und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der NKA örtlich und sachlich zuständige deutsche Gericht vereinbart. Der Berater ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.



14. Datenschutz



Die NKA verpflichtet sich keine Daten oder Informationen an dritte Personen weiterzugeben. Dies ist nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden möglich wenn dies der NKA in schriftlicher Form mitteilt wurde. Der Kunde ist nicht berechtigt, Daten und Informationen, ausser zu Werbezwecken, über die NKA oder über den Auftrag an eine dritte Person zu geben. In solch einem Fall ist der NKA der entstandene Schaden in voller Höhe zu ersetzten. Zur Berechnung des Schaden ist die aktuelle Preisliste der NKA zu verwenden.